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Generalanwalt beim EuGH, 29.03.1990 - C-117/89 |
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Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Klaus Jürgen Kracht gegen Bundesanstalt für Arbeit.
Soziale Sicherheit - Familienbeihilfen - Aussetzung des Leistungsanspruchs
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 12.06.1987 - S 2 Kg 26/84
- LSG Niedersachsen, 22.09.1987 - L 3 Kg 24/87
- BSG, 22.02.1989 - 10 RKg 22/87
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.1990 - C-117/89
- EuGH, 04.07.1990 - C-117/89
- BSG - 10 RKg 27/87 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 23.04.1986 - 153/84
Ferraioli / Deutsche Bundespost
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.03.1990 - C-117/89
In dem Urteil Ferraioli - das 3 - Urteil vom 13. November 1984 in der Rechtssache 191/83 (Salzano, Slg. 1984, 3741).- Urteil vom 23. April 1986 in der Rechtssache 153/84 (Ferraioli, Slg. 1986, 1401).
- EuGH, 13.11.1984 - 191/83
Salzano
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.03.1990 - C-117/89
In dem Urteil Ferraioli - das 3 - Urteil vom 13. November 1984 in der Rechtssache 191/83 (Salzano, Slg. 1984, 3741).Durch den neuen Artikel 76 Absatz 2 wird hingegen die Tragweite der hier in Rede stehenden Vorschrift in ihrer Auslegung durch die Urteile Salzano und Ferraioli geändert.
- EuGH, 20.04.1978 - 134/77
Ragazzoni
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.03.1990 - C-117/89
In beiden Fällen - also sowohl dann, wenn die Beihilfen nicht beantragt werden, als auch dann, wenn sie nicht erneut beantragt werden - sind nicht alle Voraussetzungen des Rechts des Mitgliedstaats, in dem die Familienangehörigen wohnen, für die tatsächli- 5 - Zuvor hatte der Gerichtshof bereits in dem Urteil vom 20. April 1978 in der Rechtssache 134/77 (Ragazzoni, Sig. 1978, 963) ausgeführt, daß die in Artikel 76 der Verordnung Nr. 1408/71 vorgesehene Aussetzung nur erfolgen könne, wenn der Ehegatte in dem Mitgliedstaat, in dem die Familienangehörigen wohnten, "alle in den internen Rechtsvorschriften dieses Staates für die Ausübung des Anspruchs aufgestellten Voraussetzungen" erfülle (Randnrn. 7/11, Hervorhebung durch mich), ohne jedoch klarzustellen, ob damit sowohl die materiellen als auch die formellen Voraussetzungen gemeint waren. - EuGH, 15.01.1986 - 41/84
Pinna / Caisse d'allocations familiales de la Savoie
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.03.1990 - C-117/89
- Urteil vom 15. Januar 1986 .n der Rechtssache 41/84 (Pinna, Slg. 1986, 1).